Steuerberater für Ärzte, Berufsausübungsgemein-
schaften, Privatkliniken, MVZ & Apotheken

Individuell & hoch qualifiziert

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Betreuung von ärztlichen Mandanten. Wir beraten Sie sehr gerne im Rahmen der laufenden Besteuerung und zeigen Ihnen auch sehr gerne Wege auf, wie ärztliche Kooperationen etc. optimal gestaltet werden können.

Wir sind der Fachberater für Ihre Arztpraxis oder Privatklinik

Das ärztliche Mandat führt zu immer komplexeren Fragestellungen. Das beginnt bereits mit der Gründung einer Praxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft oder eines MVZ. Bereits hier bedarf es einer sehr individuellen Beratung, die nur dann umfassend erfolgen kann, wenn sie in Zusammenarbeit mit einem kompetenten Medizinrechtler erfolgt. Nur auf diese Weise lässt sich eine optimale Aufstellung Ihrer Praxis, Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft oder Ihres MVZ gewährleisten.

Bei einer Arztpraxis, einer Berufsausübungsgemeinschaft, einer Privatklinik oder einem MVZ sind heute zahlreiche Fragestellungen zu beachten, die sich permanent erweitern, bzw. sich aufgrund der individuellen eigenen Gestaltungswünsche ergeben.

Hierbei können spezielle steuerliche Fragestellungen, aber auch Fragestellungen im medizinrechtlichen Bereich entstehen. Aus diesem Grunde arbeiten wir intensiv mit verschiedenen kompetenten Medizinrechtlern zusammen.

Aufgrund dieser Kooperationen können wir Ihnen eine optimale Beratung Ihrer Arztpraxis, Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft, Ihrer Privatklinik oder Ihres MVZ gewährleisten und Ihnen letztlich für sämtliche Gestaltungsüberlegungen Ihrerseits einen optimalen Gestaltungsweg aufzeigen.

  • Unser Beratungsangebot für Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften, Privatkliniken & MVZ
    • Die Gründung / der Erwerb einer Arztpraxis
    • Die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft
    • Der Zusammenschluss von Arztpraxen / Berufsausübungsgemeinschaften
    • Die Aufnahme von neuen Gesellschaftern
    • Die Gründung eines MVZ
    • Modelle zur Gewährleistung  von Patientenzuweisungen bei Fachärzten und Privatkliniken
    • Die optimale Gestaltung von Laborgemeinschaften (das Vermeiden von Steuerfallen)
    • Die Verhinderung einer gewerblichen Infektion von Arztpraxen /  Berufsausübungsgemeinschaften / Privatkliniken
    • Die Trennung von Gesellschaftern bei  Berufsausübungsgemeinschaften / MVZ (Realteilung von Gesellschaften)
    • Die Beteiligung von Fonds bzw. die Veräußerung an Fonds
    • Die Gefahren bei der Auseinandersetzung von bestehenden Apparategemeinschaften
    • Gestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolgeregelung
    • Gestaltungshinweise zu Todesfällen von Gesellschaftern

Warum wir die perfekte Steuerberaterkanzlei für Sie sind

Für eine ganzheitliche und optimale Beratung Ihrer Arztpraxis, Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft, Ihrer Privatklinik oder Ihres MVZ sind heute ein sehr umfassendes Know-how der Sie beratenden Personen unabdingbare Voraussetzung und zudem ist eine intensive Zusammenarbeit Ihres steuerlichen Beraters und Ihres Medizinrechtlers erforderlich. Ausschließlich auf diese Weise kann eine optimale Aufstellung Ihrer Arztpraxis, Ihrer Berufsausübungsgemeinschaft, Ihrer Privatklinik oder Ihres MVZ gewährleistet werden. Da wir über das entsprechende Know-how und das erforderliche Netzwerk verfügen, können Sie sich auf eine individuelle und kompetente Beratung freuen.