Aktuelle Themen rund ums Steuerrecht
Sollten Sie Fragen zu den von uns veröffentlichen Themen haben, wenden Sie sich sehr gerne an meine Kanzlei. Wir werden Ihnen selbstverständlich gerne weiterhelfen.
Ein Service der Steuerkanzlei Alfred P. Röhrig aus Bad Honnef
Die Nachfolge in der GmbH & Co. KG
Die Ausgangssituation und das Ziel der Beteiligten
- Vater V ist Alleingesellschafter einer GmbH & Co. KG.
- Die KG hält den Anteil an der Komplementär-GmbH in der Gesamthand (= Einheits-GmbH & Co. KG).
- V hält die Betriebsgrundstücke in seinem SBV.
- Die Eheleute haben ein Berliner Testament.
- Die GmbH & Co. KG inklusive des SBV soll jedoch beim Tod von V Sohn S erhalten.
Der Weg zum Ziel der Beteiligten
Vater und Sohn suchen ihren Hausnotar auf und schließen folgende Vereinbarungen:
- Der Vater nimmt seinen Sohn mit 1 v.H. in der GmbH & Co. KG als Gesellschafter auf.
- Zudem gründet V mit S eine Grundstücks-GbR (99 : 1 v.H.).
- In beiden Fällen wird vereinbart, dass die Anwachsung entschädigungslos erfolgt.
Was geschieht beim Tod von V?
- Beim Tod von V geht das übrige Vermögen aufgrund des bestehenden Berliner Testaments auf seine Ehefrau M über.
- Der Kommanditanteils i.H.v. 99 v.H. und der GbR-Anteil i.H.v. 99 v.H. gehen im Wege der Anwachsung auf den Sohn S über.
- Somit wird Sohn S Alleingesellschafter der GmbH & Co. KG inklusive des SBV.
Worauf sollten Sie in Praxis achten?
Wie die vorstehende Darstellung deutlich macht, lassen sich Ihre Wünsche relativ einfach erfüllen.
Entscheidend ist ausschließlich, dass Sie Ihren Willen deutlich machen und dann zeitnah entsprechende Vereinbarungen schließen.
Leider werden derartige Vereinbarungen häufig immer wieder hinausgeschoben, weil die zu begehenden Wege unbekannt sind.
Wie die vorstehenden Ausführungen deutlich machen, sind Ihre Wünsche dem Grunde relativ einfach erfüllbar. Entscheidend ist jedoch, dass Sie hier eine kompetente Beratung haben, die Ihnen die Wege aufzeigt und Sie bei der Abfassung der erforderlichen Verträge begleitet.